Widerrufsrecht

Nach BGB § 312 d Absatz 4 Nr. 6 besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der üblichen Widerrufsfrist auftreten können.
Da dies bei Edelmetallen und Anlagemünzen regelmäßig der Fall ist, besteht kein Widerrufsrecht.


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